1. Geltung
Für sämtliche, auch künftige Bestellungen, Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, soweit nicht vertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Widersprechenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird bei Abweichungen, Ergänzungen, etc. hiermit ausdrücklich widersprochen. Mit der Auftragserteilung spätestens mit der Entgegennahme der Leistung des Lieferers oder Leistenden (im folgenden: Lieferer) erkennt der Käufer diese Bedingungen an.
Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, gilt das Nutzugsrecht des Lizenzgebers der Software.
 
2. Angebot
Angebote des Lieferers erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe oder Gewicht behält sich der Leiferer im Rahmen des Zumutbaren und Üblichen vor.
Mit Bestellung von Ware macht der Besteller ein verbindliches Vertragsangebot, das der Lieferer entweder ausdrücklich oder durch Auslieferung/Zusendung der Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen annehmen kann.
Sofern der Besteller auf elektronischem Wege bestellt, stellt eine Zugangsbestätigung nur dann die Annahme des in der Bestellung liegenden Vertragsangebots dar, wenn die Annahme der Bestellung mit der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt wird. Eine Zugangsbestätigung an sich stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.
 
3. Preise
Die Preise sind Nettopreise ab Werk - ohne Transport- und Verpackungskosten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Kosten für Versand ab Werk, Verpackung, Transportversicherung, etc. werden gesondert berechnet, ebenso Kosten für
Aufstellung und/oder Montage, z.B. Reisekosten.
Bei einer Preiserhöhung gegenüber dem Angebotspreis, zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitteilt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist das Datum des Poststempels.
Die Rechnungsbeträge sind gemäß den vereinbarten Konditionen zu zahlen. Auf der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung genannten Zahlungsfristen (insbesondere auch für die Fristberechnung bei Skontoabzügen) beginnen mit dem Rechnungsdatum. Vereinbarte Skontoabzüge sind nur zulässig, sofern keine bereits fälligen Rechnungen zu begleichen sind. Während des Verzugs hat der Käufer eine Geldschuld mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, ebenso ein Zurückbehaltungsrecht. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
 
4. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer/Besteller über, auch wenn ausdrücklich frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, sobald die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der ansonsten zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Einrichtung ausgeliefert oder dem Abholer übergeben wurde.
 
5. Lieferung
Die in unseren Verkaufsformularen bzw. mündlich genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Lager oder vereinbarungsgemäß das unseres Vorlieferanten verlassen hat.
 
6. Entgegennahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
 
7. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen/Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher seiner gegen den Käufer/Besteller, aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen, zustehenden Ansprüche. Vor vollständiger Zahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt, ebenso grundsätzlich die Weiterveräußerung.
 
8. Auskünfte und Beratung
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten Ware des Lieferers erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur Erfahrungswerte des Lieferers dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen den Liefersr. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
 
9. Gewährleistung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Ankunft, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang des Liefergegenstandes auf offensichtliche Mängel hin zu untersuchen und dem Lieferer etwaige Schäden, Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen etc. schriftlich zu melden. Bei Unterlassen einer rechtzeitigen Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt.
 
Industrielle Software/Vollversionen:
Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für die Tauglichkeit und Fehlerfreiheit der vom Lieferer vertriebenen Software. Gewährleistungsansprüche sind auf den Austausch defekter Datenträger beschränkt. Der Lieferer leistet keine Gewähr auf Virenfreiheit. Der Leiferer fungiert nur als Vertreiber, der Anwender muß sich bei Beanstandungen an den Programmen selbst direkt an den Lizenzgeber/Programmautoren wenden. Rücksendungen müssen in der unbeschädigten Originalverpackung erfolgen.
 
Steuerungen und sonstige Computerzubehörartikel:
Direkt ersichtliche Mängel s.o. verborgene Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Währleistungsfrist oder der vertraglich vereinbarten Garantiezeit schriftlich gerügt werden. Der Lauf der Frist beginnt mit Anlieferung. Maßgeblich für die Berechnung des Fristendes ist der Poststempel auf der Warenrücksendung. Bei begründeter Beanstandung innerhalb dieses Zeitraumes wird, sofern das defekte Gerät nachweislich an den Lieferer zurückgesandt wurde, das beanstandete Gerät gegen ein neues umgetauscht. Führt die Austauschlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Bei gebraucht gekauften Geräten gilt nur eine Einschaltgarantie. Der Käufer ist verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Kauf der gebrauchten Geräte, diese durch einschalten zu überprüfen und dann innerhalb dieser Frist den Defekt beim Lieferer anzuzeigen, dann wird der Kaufpreis zurückerstattet. Das beanstandete Gerät muß dem Verkäufer zurückgeliefert werden.
 
10. Schadensersatz und Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
 
11. Urheberrechte
Der Besteller verpflichtet sich, Urhebervermerke und –bestimmungen zu den Programmen strikt zu beachten. Die Anfertigung und Weitergabe – auch unentgeltlich – von Kopien der Software oder der Dokumentation ist untersagt, es sei denn, sie ist bei dem einzelnen Programm ausdrücklich gestattet.
 
12. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers.Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
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Allgemeine Geschäftsbedingungen